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Europäische Datenschutzkonvention ArtikelDie Europäische Datenschutzkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz und den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten regelt. Die offizielle Nennung lautet "Übereinkommen zu dem Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108)".
Die Konvention wurde am 28.01 1981 von den damaligen Mitgliedsstaaten des Europarats vereinbart und trat am 1.10 1985 in Kraft.
Mit dem Übereinkommen verfolgten die unterzeichnenden Staaten den Zweck, die Gewährleistung des Datenschutzes in dem Geltungsbereich der Konvention sicherzustellen. Angesichts des zunehmenden grenzüberschreitenden Datenverkehrs sollte innerhalb der Unterzeichnerstaaten ein einheitliches Datenschutzniveau hergestellt werden. In dem Hintergrund stand aber auch die Erwägung, dass ein übertriebener Datenschutz den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Staaten hemmen könnte.
Die unterzeichnenden Staaten wurden darum durch das Übereinkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten - insbesondere die Persönlichkeitsrechte - der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen und zugleich den freien Datentransfer in andere Unterzeichnerstaaten grundsätzlich zu erlauben.
Die Konvention beinhaltet bestimmte elementare Datenschutzprinzipien, die in innerstaatliches Recht umzusetzen waren, darunter den Grundsatz der Datenverarbeitung nach Treu und Glauben, den Zweckbindungsgrundsatz, das Erforderlichkeitsprinzip sowie den Informationsanspruch des Betroffenen. Diese Grundsätze gelten jedoch ca. für personenbezogene Daten, die automatisiert – also mit IT-Unterstützung – verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die ausschließlich manuell verarbeitet werden – beispielsweise Mitarbeiterdaten in Personalakten – unterliegen nicht der Europäischen Datenschutzkonvention.
Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern, ratifizierte das Übereinkommen allerdings erst am 19.06 1985 als fünfter Staat nach Schweden, Frankreich, Spanien und Norwegen. Mit der Ratifizierung durch Deutschland konnte das Übereinkommen in diesen fünf Staaten zu dem 1.10 1985 in Kraft treten.
In Österreich trat das Übereinkommen am 1.07 1988 in Kraft, in der Schweiz am 1.02 1998. Mittlerweile sind 30 Staaten der Europäischen Datenschutzkonvention beigetreten, zuletzt Liechtenstein am 11.05 2004.
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